Zum Urteil in der Sache “Papamobil”.
Vorgestern entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass die Verfügungen der Polizei gegen das 2006 in München beim Christopher-Street-Day mitgeführte „Papamobil“ rechtswidrig waren. Die Aussagen seien von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Traurig genug, daß Polizei und die erste Instanz sich bemüßigt fühlten, gegen eine freie Meinungsäußerung vorzugehen, die die Aussagen des Papstes gegen Homosexualität persiflierten.
Die Aussagen des Papstes, die die Veranstalter nur wiedergaben, verletzen das Gleichheitsprinzip der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und sind grundsätzlich eines Demokraten unwürdig. Sie greifen die Würde von Homo- und Transsexuellen an. Eine satirische Auseinandersetzung war damit überfällig und notwendig.
Wir wissen ja, daß manch einer darauf besteht, daß Bayern “anders” sei. Diese Entscheidung zeigt, daß in Bayern genauso wie überall anders das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt, so sehr es den zuständigen Polizisten und den Richtern der ersten Instanz mißfallen könnte.
Die Piratenpartei wird natürlich mit einem Wagen am diesjährigen Münchner Christopher Street Day am Wochenende des 17.–18.Juli 2010 teilnehmen und so ein klares Zeichen für eine gleichberechtigte Behandlung aller Menschen setzen. Ich freue mich jetzt schon, dort das “Papamobil” als Ausdruck einer lebendigen Demokratie mit lebendigen Bürgerrechten dort zu sehen.
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