Oy Vei!
Was für eine Elite! Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), die Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nichtig zu erklären ist das wie wievielte Watsch’n gegen unsere Damen und Herren Gesetzesgeber?
Vielleicht erinnert sich der Eine oder die Andere von euch daran, wie es mit dem Rauchverbot war.
Mal sehen, ob ich es zusammen kriege: Da sitzen unsere Politiker und die unkündbaren, teuren oberen Beamten ein halbes Jahr in Meetings, Kommissionen und haste nicht gesehen, sind kurz davor, ein generelles Rauchverbot zu erlassen (Natürlich mit den üblichen Löchern, die Lobbyisten in Gesetze mittlerweile bohren dürfen, die sie nicht selber verbrochen haben). Und da wacht einer von denen wohl mitten im Meeting auf mit der Erleuchtung, so was wie ein Rauchverbot sei ja eigentlich Sache der Bundesländer. Im Gegensatz zu anderen Gesetzen fand man immerhin raus, welchen Mist man fast verbrochen hätte bevor es in Kraft trat und vom BVerfG einkassiert werden musste. (mehr …)
JKomesker 08:32 am 4. März 2010 permalink |
Hey,
Du schreibst:
“Im Gegensatz zu anderen Kommentatoren habe ich mit dem verdachtsabhängigen Sammeln unter Richtervorbehalt kein Problem.”
So, wie ich das Urteil verstehe, signalisiert es das aber gerade die verdachtsUNabhängige Speicherung möglich ist – sie muss nur verfassungskonform umgesetzt werden. Ich vermute, die meisten Blogger, Kommentatoren und anderen Menschen, die eine eher negative Meinung zu dem Urteil haben, beziehen sich auf genau dieses Signal der Richter.
Aleks A 08:53 am 4. März 2010 permalink |
Da habe ich mich wohl mehrdeutig ausgedrückt. Mir ist die verdachtsUNabhängige Sammelwut auch zuwider.
Ich meinte mit meinem Satz die Meinungen, die auch schon vor der Entscheidung des BVerfG geäußert wurden, die sich grundsätzlich und komplett gegen jegliche Art der Sammlung von elektronischen Daten stellten.
Vielen Dank für dein Kommentar
Aleks A.