Ihr wißt es, ich weiß es, aber nun ist es auch juristisch erwiesen. Alledings, bei den milden Steuergesetzen kommen die sicher leicht davon “Die Cum-Ex-Geschäfte sind nichts anderes als Steuerhinterziehung und damit strafbar” https://taz.de/BGH-Urteil-zu-Cum-Ex-Geschaeften/!5785995/