So sieht es aus:
Ein Mann ersticht eine Frau im Gerichtssaal. Ein Polizist stürmt herbei, muss im Bruchteil einer Sekunde entscheiden und schießt. Leider auf den Ehemann der Erstochenen und nicht auf den Täter. So was sollte zwar nicht passieren, aber an Stelle des Polizisten weiß ich nicht, ob ich den Fehler nicht auch gemacht hätte. Polizisten sind ja auch nur Menschen, Menschen machen Fehler.

Einen Erklärungsversuch, wieso der Polizist genau diese Entscheidung traf, machte Dr. Sabine Schiffer: Rassismus.
Es stellt sich nämlich so dar, daß der Täter ein Weißrusse ist, die ermordete eine Ägypterin, genauso wie der irrtümlich angeschossene Ehemann. Dr. Schiffer analysierte – meines Erachtens korrekt – daß eine Atmosphäre der Darstellung in den Medien von arabischen Menschen als potentielle Terroristen den Polizisten zu seiner Fehlentscheidung führte. Nicht, weil der Polizist rassistisch veranlagt wäre, seine Gedankenprozesse konnten in dieser Situation gar nicht so weit greifen, er mußte in Bruchteile von Sekunden entscheiden.

Wieso erzähle ich euch das Ganze eigentlich?
Weil gegen Frau Schiffer ein Strafbefehl wegen übler Nachrede in Höhe von 6.000 EUR bzw. zwei Monaten Haft erging. Klar, von Bayern aus, hier sind Staatsanwälte gerne Obrigkeitshörig und sehen in jedem Niessen vor einer Autorität schon Majestätsbeleidigung. Aber auch der Sonderstatus als bayerischer Beamter verschont die Staatsanwaltschaft nicht davon, sich dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unterstellen zu müssen. Dort steht seit geraumer Zeit als Grundrecht aller Menschen in Deutschland die Meinungsfreiheit.
In was für eine Gedankenwelt muss denn ein solcher Staatsanwalt leben, der eine kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen durch eine solche Einschüchterung blockieren will? Zum Glück leben wir in einer wehrhaften Demokratie, und Frau Dr. Schiffer bekam öffentliche Unterstützung von allen möglichen Seiten, inklusive mehrere MdBs.

Dr. Sabine Schiffer wurde gestern freigesprochen. Das ist die gute Nachricht.
Weiss jemand was mit übereifrige Staatsanwälte passiert, die das Grundgesetz der BRD nicht kennen? Hoffentlich gibt man denen als Hausaufgabe das Durchlesen und auswendig Lernen desselbigen.

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